Luftbestattungen

Die Luftbestattung ist eine besondere Form der Abschiednahme,

bei der die Asche eines Verstorbenen aus der Luft verstreut wird – beispielsweise aus einem Heißluftballon oder einem Flugzeug.

Viele Menschen verbinden damit ein Gefühl von Freiheit, Weite und Loslassen.

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Inhaltsverzeichnis

Luftbestattung – Ein Abschied mit Weite und Freiheit

Die Luftbestattung ist eine außergewöhnliche Form der Abschiednahme und kommt insbesondere für Menschen infrage, die sich mit Freiheit, Weite und dem Blick zum Himmel verbunden fühlten. Dabei wird die Asche des Verstorbenen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie aus einem Flugzeug oder Heißluftballon in dafür zugelassenen Regionen verstreut.

In Deutschland ist diese Bestattungsform aufgrund der geltenden Friedhofspflicht nicht möglich. Daher wird sie in Zusammenarbeit mit erfahrenen internationalen Partnern in Ländern durchgeführt, in denen Luftbestattungen gesetzlich erlaubt sind. Wir begleiten Sie bei der gesamten Organisation und stehen Ihnen während aller Schritte beratend zur Seite.

Eine Luftbestattung bietet Angehörigen die Möglichkeit, einen sehr persönlichen und individuellen Abschied zu gestalten. Auf Wunsch können Familienmitglieder die Zeremonie begleiten und den letzten Weg eines geliebten Menschen bewusst miterleben. Die Weite des Himmels und die besondere Atmosphäre machen diese Form der Bestattung für viele Menschen zu einem tröstlichen und würdevollen Abschied.

Wenn Sie Fragen zur Luftbestattung oder zu den rechtlichen Voraussetzungen haben, beraten wir Sie gerne persönlich und erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.

Besondere Merkmale

  • Verstreuung der Asche aus der Luft
  • Durchführung per Flugzeug oder Ballon möglich
  • Symbolische und freie Form des Abschieds
  • Durchführung über spezialisierte Anbieter
  • Persönliche Begleitung teilweise möglich
  • Umsetzung in europäischen Nachbarländern
  • Keine klassische Grabstätte erforderlich

Da in Deutschland die Friedhofspflicht gilt, wird die Luftbestattung in Ländern durchgeführt, in denen diese Form der Beisetzung erlaubt ist – beispielsweise in der Schweiz, Frankreich oder Tschechien. Die Organisation erfolgt dabei häufig über deutsche Bestattungsinstitute in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Wir beraten Sie persönlich