Trauerfall - Bestattungen A. Fürtsch informiert:
Folgende notwendige Unterlagen im Sterbefall sollten bereit gehalten werden:
Wenn ein nahestehender Mensch verstirbt, ist man mitunter völlig ratlos.
Deshalb geben wir erste Tipp´s, um ihnen im Trauerfall schnell helfen zu können:
1.) Bei einem Sterbefall ausserhalb eines Krankenhauses oder Pflegeheimes,
z.B. zu Hause, rufen Sie als erstes einen Arzt. Als Laie kann man nicht immer den Tod eines Menschen feststellen. Daher raten wir, bei einem plötzlichen Sterbefall zunächst einmal den Notarzt zu rufen, damit lebensrettende Massnahmen eingeleitet werden können. Telefon: 112.
Bei einem zu erwartenden Sterbefall wegen hohen Alters oder langer Krankheit rufen Sie den Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, den Notarzt. Der Arzt wird nach Feststellung des Todes eine Todesbescheinigung ausstellen, die möglichst beim Verstorbenen verbleiben sollte.
2.) Nehmen Sie nun mit dem Bestattungshaus Ihres Vertrauens Kontakt auf.
Wir garantieren die fachgerechte und prompte Überführung. Wir garantieren die notwendige Diskretion und sind Tag und Nacht, sowie selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie da.
3.) Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Der Gesetzgeber verlangt, dass der Personenstand nachgewiesen wird. Sollte kein Stammbuch vorhanden sein, benötigen wir folgende Unterlagen:
Weiterhin werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis, Krankenkassenkarte, Versicherungspolicen ( im Original) Rentenbescheid, evtl. Graburkunde, Mitgliedsbuch der Sterbekasse
Die Rente wird von uns abgemeldet. Bei Sozialhilfeempfängern legen Sie bitte die Bescheinigung des Sozialamtes bereit.
Bei der Beantragung der Vorschusszahlung der Rente, also für die ersten 3 Monate, sind wir ebenfalls gerne behilflich. Sie bekommen von uns ein Merkblatt, wo Sie die entsprechenden Unterlagen, die für die Neubeantragung der Witwen/r/Rente nötig sind, aufgelistet finden. Der Termin für die Beantragung der Witwen/r/Rente wird von uns für Sie gemacht. Wenn erforderlich, begleiten wir Sie gerne zum Rentenamt.